Kniegelenk

[603] Kniegelenk, 1) s. Fußgelenke B); 2) so v.w. Charniergelenk, s.u. Gelenk 1) c) aa) aaa); 3) bei Pferden besteht das K. aus sieben einzelnen kleinen Knochen (Kniegelenkknochen), die in Reiben liegen, in der ersten Reihe drei als unregelmäßiges, dreieckiges u. halbmondförmig bezeichnetes Bein, in der zweiten ein kleines keilförmiges, ein ungleichseitig viereckiges u. ein großes keilförmiges Bein, hinter der ersten Reihe ein hakenförmiges Bein. Wiederkauer haben nur sechs Kniegelenkknochen, vier in der obern u. zwei in der untern Reihe; das kleine keilförmige Bein fehlt. Das Schwein hat sieben, wie das Pferd, vier in der obern, drei in der untern Reihe; Hund u. Katze haben drei in der obern, vier in der untern Reihe etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 603.
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