Kontermarsch

[697] Kontermarsch, 1) so v.w. Contremarsch; 2) das Wenden einer Flotte od. mehrerer hinter einander segelnder Schiffe, wobei jedes auf demselben Punkte zu evolutioniren hat, wo es sein Vorgänger that, od. im Kielwasser seines Vordermannes; 3) in der Landarmee war der K. die Strafe, welche man über die verhängte, welche sich dem Spießruthenlaufen nicht unterziehen wollten; auch an Bord wurde sie manchmal angewendet; der Sträfling wurde auf eine Bank gebunden u. die Compagnie defilirte einzeln an ihm vorüber, wobei jeder Mann ihm einen Hieb geben mußte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 697.
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