Kramergewicht

[762] Kramergewicht, Gewicht, nach dem früher die Krämer ihre Waaren auswogen u. verkauften; schwerer als das Apothekergewicht, leichter als das Fleischer- u. Centner- od. Handelsgewicht für Waaren im Großen; jetzt in Deutschland fast überall mit dem gesetzlichen Landesgewicht (1 Zollpfund = 1/2 Kilogramme übereinstimmend.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 762.
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