Kriegscontrebande

[815] Kriegscontrebande, die Zuführung von Kriegsbedürfnissen von einem neutrale Staate an einen der kriegführenden Staaten. Was als K. anzusehen, steht nur durch den Gebrauch fest, verändert sich aber oft nach Umständen; unbedingt zählt man dazu den Zuschub von Mannschaften od. Offizieren, von Waffen u. Munition, sowie Rohproducte zur Herstellung dieser; in neuerer Zeit hat man selbst Steinkohlen u.a. Dinge dazu gerechnet. Von dem Feinde betroffen, wird die K. weggenommen od. selbst als ein Act der Feindseligkeit betrachtet; vgl. Contrebande.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 815.
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