Kriegshülfe

[818] Kriegshülfe, 1) Hülfe, die ein Staat einem andern durch Stellung von Hülfstruppen im Fall eines Angriffs vertragsmäßig od. aus freier Bewegung leistet; 2) so v.w. Kriegssteuer.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 818.
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