Kriegslasten

[820] Kriegslasten, die Gesammtheit der Opfer u. Beschwerden, welche der Krieg denjenigen Staaten, welche denselben führen u. in denen er geführt wird, auferlegt, u. zwar direct in den Leistungen von außerordentlichen Steuern, Proviant u. Fourage, Vorspann, Bequartierung u.a. m., indirect aber durch die Verluste, welche das Stocken des geschäftlichen Verkehrs erzeugt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 820.
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