Kriegsreserve

[822] Kriegsreserve, 1) überhaupt alle jene Truppen eines Staates, welche nur im Falle eines Krieges zur Verstärkung der Armee formirt werden; 2) in Preußen diejenigen Mannschaften der Armee, welche nach ihrer militärischen Ausbildung, d.h. nach dreijähriger activer Dienstzeit, während des Friedens in Urlaub entlassen u. nur zu den jährlichen größeren Übungen herangezogen werden od. im Falle eines Krieges die Regimenter vollzählig machen. Aus der K. treten die Mannschaften zur Landwehr über. Bisher währte die K. 2 Jahre, für die Zukunft beabsichtigt man sie auf 5 Jahre auszudehnen, um so die active Armee zu verstärken u. dadurch zugleich die Landwehrpflicht zu erleichtern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 822.
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