Löthlg

[528] Löthlg, 1) von Gold u. Silber, rein, ohne allen Zusatz; doch heißt Silber auch schon dann löthig, wenn es auf die feine Mark nicht über 11/2 Loth Zusatz an Kupfer hat; 2) von Silber, mit Zusatz einer Zahl,[528] 8-, 10-, 12-, 14 löthig, wenn in der Mark (16 Loth) so viel Loth reinen Silbers u. das Übrige Kupferzusatz enthalten ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 528-529.
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