Landrentenbank

[87] Landrentenbank, eine in Sachsen 1832 gegründete u. 1834 ins Leben getretene, unter der Aufsicht des Staates stehende Anstalt zur Ablösung der Grundlasten u. zur Erleichterung der Grundlasten. Sie zieht die Ablösungsrenten von den Pflichtigen ein u. zahlt den Berechtigten die Ablösungssumme in Landrentenbriefen, verzinslichen Papieren, welche einer allmäligen Auslosung unterliegen. Nach dem Muster derselben wurden auch in mehren anderen Ländern solche Anstalten errichtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 87.
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