Auslösung

[51] Auslösung, 1) s. Auslösen; bes. 2) (Judenth.), A. der Erstgeburt, die Erstgeborenen von Menschen u. Thieren, welche als Gotte heilig in dem Tempel dargestellt werden mußten, durch eine Loskaufsumme Seitens der Eltern od. Besitzer wieder zu ihrem Eigenthum machen; 3) Befreiung, mit dem Nebenbegriff von Austausch; daher in Bezug auf Pfandrecht, so v.w. Einlösung; 4) die Entschädigung für Nahrungsaufwand bei Reisen etc., Diäten, welche nach dem Stande in den Gesetzen verschieden angesetzt sind; 5) (Chir.), so v.w. Ausschälen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 51.
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