Auslösen

[51] Auslösen, 1) eine Person a., sie durch Lösegeld von der Hast, aus der Gefangenschaft befreien, bes. Kriegsgefangene, vgl. Ranzion; 2) (Rechtsw.), ein Pfand a., durch Erstattung der Verpfändungssumme es zur freien Disposition wieder erwerben; 3) (Jagdw.), Bälge u. Fänge a., Jägern Schieß- u. Fanggeld dafür bezahlen; 4) Vögel, sie aus dem Klebegarne od. aus den Dohnen nehmen; 5) beim Zerlegen des Wildes die Keule ablösen; 6) (Uhrm.), so v.w. Ausheben 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 51.
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