Ausheben

[47] Ausheben, 1) Pflanzen mit der Wurzel aus der Erde nehmen, entweder mit einem Spaten od. einem eigenen Ausheber, d.i. einem cylindrischen Eisenblech, das seitwärts durch einen Stift in Verbindung erhalten ist; 2) Bier u. Wein, mit dem Heber aus dem Spundloche nehmen; 3) in Schlaguhren das Schlagwerk in Bewegung setzen; geschieht durch den Ausheber, ein Rad, welches vor jedem Stundenschlag einen Zahn des Rechens im Vorlegewerk aufhebt, wodurch das Schlagwerk in Gang kommt; 4) (Buchdruck.), Zeilen a., eine gewisse Anzahl Zeilen mittelst der Setzlinie aus dem Winkelhaken in das Schiff heben, s. Buchdrucken; 5) eine Form a., eine ausgedruckte od. noch im Druck befindliche Form aus der Presse entfernen, s. Buchdrucken; 6) (Jagdw.), ein Schwein, wenn es abgefangen werden soll, an den Hinterläufen in die [47] Höhe heben, daß es nicht schaden kann; 7) (Handw.), von Witwen, das Recht des Aushubs ausüben, d.h. einen Gesellen, der bei einem andern Meister in Arbeit steht, zu sich nehmen; 8) (Fechtk.), Art Parade, s.u. Fechtkunst; 9) beim Duell das Abwenden der Waffen der Kämpfenden durch die Secundanten nach dem, durch Haltrufen bezeichneten Ende eines Ganges, s. Duell.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 47-48.
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