Leibgewinngüter

[236] Leibgewinngüter (Zeitgewinngüter) sind Besitzungen, welche auf einen eignen Vertrag ausgethan sind; den Besitzern solcher Güter gehören das Inventarium u. die Gebäude als Zubehör.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 236.
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