Leichenstein

[241] Leichenstein, Platten, Würfel, Cylinder od. Pyramiden, die mehr od. wenig architektonisch verziert sind, von Marmor od. Sandstein, Gußeisen etc., welche auf das Grab gelegt od. neben demselben aufgestellt werden, u. worauf Name, Stand, Geburts- u. Todestag des Verstorbenen, Inschriften, gewöhnlich Bibelsprüche u. Embleme, welche sich auf Tod u. Unsterblichkeit beziehen, eingehauen sind. An manchen Orten gibt man einen Leichensteinzins, u. dann darf der L. nicht verrücht werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 241.
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