Leimen [1]

[245] Leimen, 1) zwei Gegenstände dadurch an einander befestigen, daß man sie mit in Wasser gekochtem Tischlerleim mittelst eines Borstenpinsels bestreicht, zusammendrückt u. so trocknen läßt. Die Leimfuge muß möglichst sein sein; oft macht man beim L. von Holz die zu leimenden Flächen mit dem Zahnhobel etwas rauh; poröse Hölzer werden vorher mit dünnem Leimwasser bestrichen (Leimtränke). Damit die Gegenstände nicht vor dem Trocknen des Leimes sich auseinander begeben, werden sie in die Leimzwinge, den Leimknecht, od. die Leimpresse, einen hölzernen Rahmen, welcher an der vierten Seite offen ist u. eine hölzerne Schraube hat, mit welcher die zusammengeleimten Gegenstände zusammengeschraubt werden, gespannt. Man kocht den Leim, nachdem er einen Tag lang in kaltem Wasser eingeweicht worden ist, über einem Kohlenfeuer in einer Leimpfanne, welche von Messing od. Eisen ist u. dicke Wände hat, damit der Leim nicht zu schnell erkaltet. 2) Die einzelnen Bogen, woraus ein Kartenblatt besteht, durch Kleister vereinigen; 3) (Buchb.), Tränken der Druckbogen mit dünnem, mit Alaun versetztem Leimwasser (Leimtränke), beim Planiren, s.u. Buchbinder; 4) Tränken des zu Schreib-, Zeichnen- u. besserem Druckpapiere bestimmten Papieres mit Leimwasser; es wird entweder mit dem Ganzzeuge od. mit den fertigen einzelnen Bogen vorgenommen; 5) (Tuchm.), Eintauchen wollener Ketten in dünnes lauwarmes Leimwasser; vertritt die Stelle des Schlichtens u. wird meist nach dem Scheren vorgenommen u. von dem Leimer besorgt; 6) (Seifens.), wenn sich das Fett mit der Lauge zu einem Brei verbindet; 7) (Hutm.), so v.w. Steifen, s.u. Hut 2) A).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 245.
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