Lichterschiff

[355] Lichterschiff, kleinere flache Fahrzeuge, um aus den größeren einen Theil der Ladung hinweg zu nehmen u. diese dadurch um so viel zu erleichtern, daß sie durch untiefes Wasser gehen können. Haben die L. Mast u. Segel, so heißen sie Lichtersegel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 355.
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