Mühlenfrohne

[510] Mühlenfrohne, vormals 1) Frohndienste zu Erbauung od. Ausbesserung einer herrschaftlichen od. Bannmühle; 2) Verpflichtung, das Getreide des Gutsherrn in die Mühle zu schaffen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 510.
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