Mahnen

[723] Mahnen, 1) vom weiblichen Hirsch, bes. nach der Setzzeit, einen eignen Laut von sich geben; 2) ein flüchtig herankommendes Wild durch Pfeifen, Husten od. Knicken eines Reißes stutzig machen um es in dem Augenblicke, wo es stillsteht, zu schießen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 723.
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