Mansarde

[837] Mansarde (spr. Mangsard, Mansardendach), besteht aus zwei Dachflächen, von denen die untere von den Dachbalken bis zum Kehlgebälk, die obere von da bis zum First reicht, u. letztere schräger als erstere ist. Das Mansardendach kann, wie andere Dächer, einen stehenden od. liegenden Dachstuhl erhalten. Die Vortheile der M. bestehen in den, bei geradlinigen Dächern nicht Statt findenden größern Nachräume des untern Theils, in der leichten Anbringung von Fenstern in denselben, in der leichten Umwandlung der steilen untern Dachfläche durch Verschalung zu einer senkrechten Wand u. der daraus folgenden bequemen Anbringung von Dachzimmern, Mansardenzimmern. Dagegen können die in der Dachbedeckung mit der Zeit entstehenden Mängel hinter der Verschalung nicht so leicht entdeckt werden, als bei geraden Dächern; die für die Mansardenzimmer aufzuführenden Wände belasten die Dachbalken u. Mansardendächer sind kostspieliger als gerade; auch läßt die obere zu stäche Dachfläche leicht Regen durch. Die neuere Architektur wendet die M. fast gar nicht mehr an.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 837.
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