Marschroute

[921] Marschroute, 1) der einer Truppe od. einzelnen Soldaten vorgeschriebene Weg, auf dem sie nach einem entfernten Punkt gelangen sollen; sie wird nach Etappen bestimmt; 2) der Paß, in welcher[921] diese Etappen u. die Competenzen, welche die marschirenden Truppen zu erhalten haben, benannt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 921-922.
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