Marstall [1]

[925] Marstall, 1) Gebäude, worin die Pferde von Fürsten od. andern vornehmen Personen in geräumigen u. wohl eingerichteten Ställen ihre Stände, Abwartung u. Verpflegung erhalten, auch alles zum Fahren u. Reiten Gehörige aufbewahrt wird; 2) das Personal, welches dafür angenommen ist, u. welchem die Pferde in einem M. anvertraut sind; die vorgesetzte Behörde Marstallamt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 925.
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