Materiiren

[2] Materiiren (v. lat.), 1) aus Holz bauen, zimmern; 2) künstliche Arbeit verfertigen, bes. 3) das Meisterstück machen; daher Materiirer, welcher das Meisterstück macht; Materiirmeister, die Meister derselben Innung, welche bei Verfertigung des Meisterstücks zugegen sind od. Aufsicht führen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 2.
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