Mediateur

[59] Mediateur (fr., spr. Mediatöhr), 1) vermitteln der Staat, welcher die Zwistigkeiten anderer Staaten vor od. nach eingetretenen Feindseligkeiten auszugleichen sucht; 2) der Delegirte eines vermittelnden Staates; die Vermittelung, Mediation; daher Mediationsacte, die durch Vermittelung Napoleons am 19. Febr. 1803 von den Cantonen der Schweiz angenommene Verfassung; 3) eine im Solo u. Boston bisweilen gewöhnliche Spielart, welche, wenn es mit M. gespielt wird, dem ganzen Spiele diese Benennung gibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 59.
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