Ministerium

[299] Ministerium (lat.), 1) Dienst, Bedienung, Verrichtung; 2) das unter einem Minister unmittelbar stehende u. von ihm geleitete Geschäftspersonal, s.u. Minister; 3) sämmtliche Minister eines Staates als Ganzes betrachtet; 4) das Predigtamt; M. sacri officii, die Gesammtheit des mit dem öffentlichen Gottesdienste einer Stadt od. einer Landschaft beauftragten Personals; Ministerii candidatus, ein Predigtamtsbewerber, welcher das Universitätsexamen bestanden hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 299.
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