Monatsuhr

[378] Monatsuhr 1) Uhr, welche einmal in jedem Monat aufgezogen zu werden braucht; 2) Uhr, welche die 12 Monate des Jahres anzeigt; sie hat deshalb auf dem Zifferblatte einen Monatsring, auf welchem die 12 Monate angegeben sind, u. einen Monatszeiger. In dem Vorlegewerk ist ein Rad eingesetzt, welches sich in einem Monat ein Mal umdreht u. welches einen Ring mit 12 schrägen Zähnen herumdreht, in welchem die Welle des Monatszeigers befestigt ist; 3) so v.w. Monduhr 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 378.
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