Muthmaßung

[596] Muthmaßung, der Act des Schließens aus einem od. mehren, nicht schlechthin zureichenden Gründen auf das Vorhandensein od. das zukünftige Eintreten einer Thatsache u. die hieraus hervor. gehende Vermuthung. M-en haben daher immer nur Wahrscheinlichkeit (s.d.), indem die Gründe, auf welche sie sich stützen, die Möglichkeit des Gegentheils nicht ausschließen; daher ist der Einsfluß, welcher ihnen im Criminalproceß bei der Annahme u. Bestrafung rechtswidriger Handlungen zugefallen ist, ein sehr beschränkter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 596.
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