Nationalisiren

[707] Nationalisiren, 1) einer Person od. Sache den Charakter od. das Gepräge einer bestimmten Volkseigenthümlichkeit geben, so daß sie ihre ursprüngliche Eigenheit verliert (s. Naturalisiren); 2) Handlungen begehen, durch welche gewisse Nationalrechte, z.B. einer Flagge, od. gewisse Indigenatsrechte erworben werden können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 707.
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