Oberdeichgraf

[175] Oberdeichgraf (Oberdeichgräfe), der höchste Aufseher in den Wasserbauten eines Staates, welche zum Theil die Entwässerungen, theils die Zuwässerungen, theils den nöthigen Schutz gegen Sturmfluthen betreffen. Oberdeichamt, die eben deshalb angestellte Behörde; Oberdeichrichter, der Richter, welcher die Entscheidung der Justizfragen dieses Verwaltungszweiges zu geben hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 175.
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