Oberlehrer

[179] Oberlehrer, 1) in manchen Staaten Titel der wirklichen Lehrer an den höhern Unterrichtsanstalten, bes. an Gymnasien, Real- u. höheren Bürgerschulen; 2) in Preußen ein an verdiente Lehrer höherer Unterrichtsanstalten verliehener Titel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 179.
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