Obligat

[188] Obligat, 1) (v. lat.), verbunden; 2) (ital. Obligāto), die Stimme eines Tonstückes, welche bei der Aufführung desselben nicht wegbleiben kann, ohne den Sinn desselben zu zerstören, welches bei den bloßen Füll- od. Ripienstimmen ohne großen Nachtheil geschehen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 188.
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