Originalität

[364] Originalität (v. lat.), Ursprünglichkeit, bezeichnet 1) bei Personen den Inbegriff der Eigenschaften, Charakterzüge, der ganzen Art des Denkens u. Handelns, wodurch ein bestimmtes Individuum von dem Gewöhnlichen in merklicher Weise abweicht, in so fern diese Eigenthümlichkeit nicht eine nachgeahmte, von außen her übertragene, sondern der ungesuchte u. unbefangene Ausdruck der ganzen Individualität ist. Das Gegentheil der O. ist die Pedanterie in so fern sie von dem Hergebrachten u. Gewöhnlichen beherrscht wird, wiewohl ein origineller Pedant an sich nicht undenkbar wäre. Das geflissentliche Bestreben, originell zu sein, kann als Bizarrerie leicht lächerlich werden. Die O. kann überhaupt in bloßen Sonderbarkeiten bestehen, ohne musterhaft zu sein; O. mit Musterhaftigkeit verbunden ist Genialität. Unter Originalgenie würde, so vielfach auch dieser Name gemißbraucht worden ist, eine geistige Begabung zu verstehen sein, welche in der Vortrefflichkeit ihrer Leistungen kein fremdes Vorbild hat u. mit der Ursprünglichkeit derselben Mustergültigkeit verbindet. 2) Bei geistigen Producten, Kunstwerken, wissenschaftlichen Entdeckungen, Erfindungen etc. die Verneinung des von außen Entlehnten, blos Nachgeahmten, also die Neuheit u. Ursprünglichkeit derselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 364.
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