Paarden

[543] Paarden (Raapaarden, Pferde), die unter den Raaen der Schiffe angebrachten Hängtaue, in denen die Matrosen mit den Füßen stehen u. die Brust gegen die Raa lehnen, wenn sie reefen, Segel beschlagen etc.; Rückenpaarden, Steunpaarden, Rückenstage, Taue, welche vom Toppenant nach dem Drehreep angebracht werden, um bei bewegter See den Matrosen als Rückenlehne zu dienen, wenn sie auf den Raaen zu stehen od. zu arbeiten haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 543.
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