Parlementair

[701] Parlementair (fr., spr. Parlemangtär), 1) Unterhändler, bes. 2) im Kriege ein an den Feind zum Unterhandeln Abgesandter, welcher nach dem Kriegsgebrauch unverletzlich ist; es sind meist Offiziere, welche einen Trompeter od. Tambour zur Begleitung haben, der bei der Annäherung an die feindlichen Vorposten bläst od. trommelt. Zuweilen kündigen sich P-e auch durch eine weiße Fahne od. durch Schwenken eines weißen Tuchs an. Mit verbundenen Augen werden sie meist nach dem Hauptquartier gebracht. Daher Parlementairschiff, ein zum Unterhandeln abgeschicktes Schiff, welches die weiße Parlementairslagge (s.u. Flagge) führt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 701.
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