Pfahlwerk

[927] Pfahlwerk (Verpfählung), 1) ein aus Pfählen bestehender Zaun, um einen Fluß od. den Eingang eines Hafens gegen feindliches Eindringen zu sperren; 2) eine Anzahl in 5 u. mehr Reihen hinter einander eingeschlagener, 2–3 Fuß langer u. so nahe zusammen stehender spitziger Pfähle, daß man nicht mit dem Fuße dazwischen treten kann. Das Ganze dient als Hinderniß in dem Graben od. auf der Contrescarpe einer Feldschanze; man kann sie jedoch leicht durch darauf geworfene Faschinen od. starke Horden unschädlich machen; 3) eine aus hölzernen Pfählen bestehende Uferbefestigung zum Schutz des aus lockerer Erde bestehenden Flußufers gegen ein Auswaschen u. Abbrechen durch das strömende Wasser; sie bestehen entweder aus einer Reihe in Abständen von 3–4 Fuß neben einander längs des Ufers eingerammten Pfählen, welche oberhalb durch einen Holm bedeckt u. verbunden u. auf der Uferseite mit Bohlen bekleidet sind, hinter denen die Ufererde angeschüttet ist; od. man errichtet Spundwände blos aus Pfählen, welche mit Feder u. Nuth in einander greifend eingeschlagen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 927.
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