Pfeifer [1]

[940] Pfeifer, 1) im Mittelalter alle Musikanten; bes. waren die Elsassischen P. berühmt, sie waren als Corporation u. Zunft vom Reiche förmlich anerkannt, von der sonst ihrem Handwerk beiwohnenden Unehrlichkeit befreit u. hatten eigene Oberhäupter (Pfeiferkönige), welche stets die Grafen von Rappoltstein waren. Zu den Marientagen hielten sie in Rappoltsweiher, Bischweiler u.a. a. Orten feierliche Aufzüge (Pfeifertage) mit Fahnen u. allerhand Prunk. Vgl. Pfeifergericht. 2) In einigen Armeen Soldat, welcher die Querpfeife spielt; gehört mit den Tambours u. Hornisten zu den Spielleuten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 940.
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