Placet

[174] Placet (lat.), 1) es gefällt, beliebt; 2) es wird zugestanden; 3) Formel, womit Bischöfe bei Concilien ihre Zustimmung zu erkennen gaben; daher scherzhaft Placetiner, so v.w. Jaherren; 4) (Placētum regĭum), das landesherrliche Recht, von allen von Seiten der Kirche zu treffenden Einrichtungen Kenntniß zu erhalten u. denselben die Genehmigung zu ertheilen od. zu versagen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 174.
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