Plagge

[175] Plagge, 1) Stück abgeschälter Rasen; daher Plaggen hauen, den Rasen abschälen; geschieht in der Heide zur Bereitung des Compostes, od. in Wäldern, wo es aber nach guten Forstordnungen verboten ist; 2) Stück Land, welches mit Gras od. Heide bewachsen ist; daher Plaggebrennen, so v.w. Rasenbrennen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 175.
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