Plagiarĭus

[175] Plagiarĭus (lat.), 1) hieß in Rom Einer, welcher die Leute drückte, um das Ihrige brachte; od. welcher wissentlich einen freien Menschen als Sklaven kaufte od. verkaufte, od. auf verbotene Weise zum Kriegsdienste warb, od. fremde Sklaven an sich zog od. verkaufte, einen fremden Sklaven verführte seinem Herrn zu entlaufen, einen entlaufenen aufnahm, versteckte etc.; das Verbrechen hieß Plagium; über die Strafe dafür s. Fabia lex; 2) Schriftsteller, welche aus fremden Werken Gedanken, Worte etc. entwenden, als wären sie sein Eigenthum. Das Vergehen heißt Plagiat (Plagium literarium). Vgl. Compilation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 175.
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