Principalgläubiger

[597] Principalgläubiger, wenn ein Wechsel an einen Correspondenten remittirt wird u. man sich die Disposition über den eingegangenen Betrag vorbehält, so ist der Präsentant zwar des Tressaten Gläubiger, aber der Remittent ist P.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 597.
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