Proprätor

[630] Proprätor, römische Magistratsperson, welche nach einjähriger Verwaltung der Prätur in Rom als Statthalter in eine prätorische Provinz ging; sie hatten dort, wie die Proconsuln, die Justiz u. die Verwaltung zu führen, 6 Lictoren u. eine Cohorte zur Bedeckung. In der Kaiserzeit hießen auch schlechthin P-es die Verwalter der kaiserlichen Provinzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 630.
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