Bedeckung

[472] Bedeckung, 1) B. des Hauptes, im Orient galt u. gilt es noch für unanständig, im bloßen Kopfe zu gehen, u. Türken, Perser u. Chinesen nehmen ihre Kopfbedeckung im Hause, vor Großen u. beim Gebet nicht ab. Bei den Juden galt es schon in den ältesten Zeiten als Religionsgesetz, stets mit bedecktem Haupte zu beten, u. noch jetzt halten sie es für anstößig, barhaupt in die Synagoge zu kommen od. zu beten. Im Gegensatz dazu wurde es durch die Apostel christliche Sitte, entblößten Hauptes dem Gottesdienst beizuwohnen, nur die Weiber sollten bedeckten Hauptes od. vielmehr verschleierten Gesichts dabei erscheinen. So[472] ist es auch in der Kirche geblieben, u. nur die Quäker machen davon eine Ausnahme. Unter den klassischen Völkern opferten die Griechen barhaupt, die Römer aber bedeckten od. verhüllten Hauptes, wie denn die Flamines immer mit bedecktem Haupte gingen. Im gemeinen Leben ging man stets ohne Kopfbedeckung. Im socialen Leben galt es fast unter den europäischen Völkern als ein Zeichen der Unterordnung unter denjenigen, in dessen Gegenwart man das Haupt entblößen mußte; die Courtoisie hat es auch zur Sitte gemacht, daß Leute, welche in weiter keinem nothwendigen Verhältniß der Abhängigkeit zu einander stehen, das Haupt vor einander beim Begegnen u. Gruß zu entblößen, u. Versuche, diese Sitte in Abgang zu bringen, namentlich in Perioden, wo Gleichheit u. Brüderlichkeit das Feldgeschrei des Tages war, sind mit dem Verstummen desselben vor der alten Sitte immer ohne Nachwirkung geblieben. Auch in Gesellschaften tritt man barhaupt ein, nur in Frankreich, England u. Holland bleibt man in Kaffeehäusern u. anderen öffentlichen Orten, z.B. Theatern außer dem Stück, bedeckten Hauptes. Beim Militär wird im Freien zum Gruß u. zur Salutation die Kopfbedeckung nicht abgenommen, sondern nur an dieselbe gegriffen; bei Meldungen ist es in verschiedenen Armeen u. bei einzelnen Graden verschieden. 2) (Opt.), Scheibe auf dem Objectivglas eines Fernrohrs; s.d.; 3) (Astron.), B. eines Gestirns, das Verschwinden eines Gestirns für die Beobachtung durch das Vortreten eines andern. Der bedeckende Körper ist gewöhnlich der Mond u. der bedeckte ein Fixstern (Fixstern-B.) od. ein Planet. Die Beobachtungen solcher B. dienen zu genaueren Bestimmungen des Mondlaufs u. der Längenunterschiede der Beobachtungsörter. B-en der Fixsterne von ausgezeichneter Größe durch Planeten sind selten, von der äußersten Seltenheit aber B-en der Planeten unter sich. Vgl. Durchgang Mercurs u. der Venus durch die Sonne; 4) (Kriegsw.), B-en des Bodens, jeder Gegenstand, natürlicher (Wald) od. künstlicher (Gebäude, Pflanzungen etc.), welcher die Aussicht od. Bewegung hemmt, od. vielleicht auch zugleich Schutz gegen feindliches Feuer gewährt; 5) Truppenabtheilung, welche einen Transport od. eine Fouragirung od. vor einer Festung Arbeiter an den Angriffswerken, in Schlachten Batterien u. dergl. gegen feindliche Störungen deckt. Die Arbeiterin den Laufgräben werden durch Infanterie, die Feldbatterien in einem Treffen bald durch Infanterie, bald durch Cavallerie bedeckt, s.u. Batteriebedeckung; vgl. Convoy. 6) (Seew.), den Kauffahrern beigegebene Kriegsschiffe, od. solche Schiffe, die einem Schiffe, worauf sich ein hoher Offizier befindet, der eine Commandeurflagge führt (z.B. ein Admiral od. Contreadmiral), zum Schutz dienen u. stets bei demselben segeln; 7) (Tuchm.), das seine, gleich geschorene Haar auf der rechten Seite des Tuches; 8) (Hdlgsw.), Sicherstellung einer Schuld durch Hypothek, Pfand od. Ähnliches; daher bedeckter Schuldschein od. Wechsel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 472-473.
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