Schlachten

[202] Schlachten, 1) Vieh mit hauenden od. schneidenden Werkzeugen tödten, von welchem das Fleisch verspeiset werden soll. Die dazu gehörenden Manipulationen, wie Abkehlen, Ausarbeiten, Ausschlachten etc., s.u. Fleischer. Für die Thiere weniger qualvolle Tödtungsarten, als die gewöhnliche des Schlagens u. Stechens, u. dabei schöneres, saftigeres Fleisch liefernd, sind folgende: a) Man durchsticht mit einem schneidenden Instrument, ähnlich einer Lanzette, den Theil des Rückgrats, welcher nach dem Halse zu ausläuft, wobei man sich bemüht das Rückenmark zu treffen. b) An eine starke, 3 Cubikfuß Luft aufnehmende Rindsblase wird eine einfache, wenige Zoll lange u. wenige Linien im Durchmesser haltende, knöcherne Röhre so genau befestigt, daß an der Seite keine Luft entweichen kann; vorn bleibt das Röhrchen offen; in der Mitte seiner äußern Fläche hat es einen erhabenen, nach vorn etwas ausgehöhlten Knopf. Durch einen Blasebalg wird die Blase mit Luft angefüllt u. diese dicht unter dem Röhrchen zugebunden. Zwischen der fünften u. sechsten Rippe des gefesselten Thieres wird ein 2 Zoll großer, bis in die Brusthöhle dringender Einschnitt gemacht, in jene Öffnung das Röhrchen mit der Blase hineingedrückt, das um ihren Hals gelegte Band gelöst u. die Luft in die Brusthöhle des Thieres hineingepreßt. 2) (Wasser- u. Deichb.), eine Schlacht anlegen od. ausbessern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 202.
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