Schlachten

[634] Schlachten, das Töten der schlachtbaren Haustiere zum Zweck der Verwendung ihres Fleisches zur menschlichen Nahrung. Methoden: 1) Einfaches Verblutenlassen durch Bruststich oder Halsschnitt (Schächten); 2) Verblutenlassen nach vorhergegangener Betäubung; 3) Verblutenlassen nach vorhergegangener Zertrümmerung des verlängerten Marks (Genickstich oder Nicken, Genickschlag). Je vollkommener die Blutentleerung, um so haltbarer das Fleisch. Beste Methode das Verblutenlassen nach vorhergegangener Betäubung, die mittels eines Beils, einer Bouterolle (Hackenbouterolle, d.i. ein Beil mit hohlmeißelförmigem Schlagteil), Schlachtmaske (Maskenbouterolle), eines Federbolzenapparats oder einer Schußmaske geschieht. Dem Töten folgt das Ausschlachten: das Abhäuten (bei Pferden, Rindern etc.), das Brühen (bei Schweinen) und das Zerlegen in die einzelnen Teile. – Vgl. Hengst und Schmidt, »Das Fleisch unserer Schlachttiere« (1895); Schwarznecker, »Anleitung zur Begutachtung der Schlachttiere und des Fleisches« (3. Aufl. 1900) und die Literatur zu Fleischbeschau.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 634.
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