Bedeckung [2]

[543] Bedeckung (Eskorte), eine zum Schutz von Personen oder Sachen gegen feindliche Angriffe bestimmte Truppenabteilung. Personalbedeckung erhalten das Hauptquartier (s. Stabswache) oder höhere Truppenführer, Kuriere etc. Zum Schutz von Sachen genügen innerhalb des Bereichs der diesseitigen Truppen oft einzelne Reiter oder kleine Abteilungen, auf weite Entfernungen oder durch feindliches Gebiet erhalten Transporte eine stärkere B. (Spezialbedeckung) an Infanterie oder Kavallerie, selten auch Artillerie. Dies gilt für Eisenbahnzüge, Transport von Geschützen, Munition, Waffen, Verpflegungsgegenständen (s. Convoi) etc. Für diese sowie für Gefangenentransporte wird die B. in eine kleine, zur Aufrechthaltung strengster Ordnung bestimmte Abteilung, Begleitmannschaft, und in die Bedeckungstruppen, die sich nach den Vorschriften des Sicherheitsdienstes (s. d.) gliedern, eingeteilt. Vgl. Artilleriebedeckung. – Im Seewesen Kriegsschiffe, die Handels- oder Transportschiffen beigegeben werden; vgl. Konvoi.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 543.
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