Provisionaldecret

[655] Provisionaldecret, eine Verfügung, durch welche, um zwischen streitenden Parteien Acte der Selbsthülfe zu verhüten, zunächst im Anhalt an die jüngsten Besitzacte ein gewisser Zustand als derjenige bestimmt u. festgesetzt wird, welcher bis auf weitere Entscheidung von den streitenden Parteien einzuhalten ist; vgl. Provisorium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 655.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: