Provision

[655] Provision (v. lat. Provisio), 1) die Gebühren für Besorgung eines Geschäfts, welche Geschäftsleute einander anrechnen; die P. wird gewöhnlich nach Procenten festgestellt; 2) bei Wechslern u. Leihbanken eine Summe, welche bei einem Darlehn außer den Zinsen noch für die bei dem Geschäft gehabte Bemühung angerechnet wird. Sie wird bes. da in Anwendung gebracht, wo der Zinsfuß durch Landesgesetze beschränkt ist u. das Borgen auf kurze Zeit od. ohne große Sicherheit einen größern Gewinn nöthig macht; 3) der Gewinn bei einem Handelsgeschäft; 4) ein kleiner Erlaß, welchen bisweilen diejenigen bekommen, welche einen Wechsel od. eine Anweisung acceptiren u. auszahlen; 5) Vorrath, vorzüglich an Lebensmitteln; 6) in der Katholischen Kirche die Verleihung eines Kirchenamtes durch Bezeichnung der Person (Designatio personae), Übertragung des Amtes (Institutio) u. Einführung in dasselbe (Immissio, bei Bischöfen Inthronisation, bei den übrigen Beneficiaten Installation). Die höheren Kirchenämter besetzt das Capitel, die niedern der Bischof (P. ordinaria), zuweilen geht das Besetzungsrecht an einen Dritten über, od. der Papst hat es sich vermöge der Mandata de providendo selbst vorbehalten (P. extraordinaria); vgl. Pfründe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 655.
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