Quadragēna

[728] Quadragēna, 1) in der Katholischen Kirche das vierzigtägige Fasten vor Ostern; 2) in der alten kirchlichen Strafgesetzgebung eine öffentliche Buße von 40 Tagen für ein grobes Verbrechen; 3) Nachlaß einer solchen Buße von Seiten des Papstes gegen Übernahme frommer Verpflichtungen, wie Beichte, Communion, Gebet, Almosen etc.; daher 4) Ablaß von 40 Tagen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 728.
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