Rändeln

[814] Rändeln, 1) bei Münzen die Herstellung eines verzierten Randes od. einer Randschrift mittelst des Rändelwerkes; die Rändelung war früher gewöhnlich erhaben, jetzt ist sie meist vertieft; 2) Herstellen von erhabenen od. vertieften Verzierungen auf Blechstreifen mittelst eines kleinen Walzwerkes, dessen Walzen entweder 2–3 Zoll lang, 14–2 Zoll dick sind u. die Verzierung eingravirt enthalten, od. bei drei Linien bis 4 Zoll Dicke nur so viel Breite haben, als die darauf anzubringende Verzierung erfordert; im letzteren Falle heißen die Walzen Rändelscheiben, Rändelräder od. Moletten. Bei der Fabrikation der plattirten Waaren verwendet man ein Dessinwalzwerk (Rändelmaschine), welche eine erhaben gravirte Stahlwalze u. eine vertiefte Gegenwalze aus Kupfer enthalten; 3) Eindrücken von Verzierungen in hölzerne od. metallene Gegenstände auf der Drehbank mittelst kleiner Rändelräder aus gehärtetem Stahle, welche auf ihrem Umfange die entsprechenden Verzierungen enthalten, in eine eiserne Rändelgabel gesteckt u. durch dieselbe auf die sich drehenden Gegenstände aufgedrückt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 814.
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