Walzwerk

[836] Walzwerk, eine Maschine, bestehend aus zwei eisernen Walzen (Streckwalzen), welche in einem eisernen Gestelle (Ständergerüst) so angebracht sind, daß sie einander mehr genähert werden können u. daß die eine Welle von einem Rade herumgedreht wird. Man bedient sich desselben in der Eisenindustrie vorzüglich zum Walzen des Stabeisens (s. Eisenwalzwerk) u. des Blechs (s. Blechfabrikation). Seltener walzt man, mit Ausnahme von Röhren u. Eisenbahnschienen, zusammengesetztere Formen, z.B. die keilförmigen Blätter der Wagenfedern, Radreifen, Eisenbahnräder. Auf gleiche Weise kann man mit so einem W. allerlei Figuren auf Papier, Pappe, Horn, Holz u. Metall pressen, indem man diese Gegenstände zwischen gravirte Platten legt u. diese zwischen den Walzen hindurch gehen läßt Auch zum Plätten. Rändeln, Biegen[836] von Blechen zu Röhren (Röhrenbiegmaschine) u. zum Falzen bedient man sich der W-e. Vgl. Walze 8) u. Walzen 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 836-837.
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