Rückfall

[425] Rückfall, 1) (Recidiv), Wiederkehr eines früheren Krankheitszustandes während der Periode der Genesung, indem die Disposition dazu noch nicht hinreichend gehoben ist u. eine neue schädliche Gelegenheitsursache einwirkt; 2) Wiederholung des nämlichen Verbrechens nach bereits erfolgter Bestrafung desselben, ein Grund der Strafverschärfung, s. Concursus delictorum.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 425.
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